Fahrverbote (nicht nur) für SUV’s: Der §1 der StVO und Völkerrecht zum 4.11.2016

Im vorletzten Blogeintrag hatte ich über den VDW/ASPO Workshop zum Thema Peak-Oil in Berlin berichtet. Dabei bin ich aber auf ein Bonmot des Vortrag von Herr Dr. Görres nicht eingegangen, welches ich wirklich kongenial fand!

Herr Görres sagte sinngemäß, das SUV‘s (also diese großen Autos für die Wildnis und Schlammpisten – mit denen heute Kinder im Großstadt-Dschungel zur Kita kutschiert werden oder insb. Männer Ihr Ego vergrößern) schon nach §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten sein müssten. Der §1 der StVO, insbesondere Absatz 2 sagt aus:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (Anm.: Unterstreichungen von mir).

Ich spinne das Thema nun mal aus 🙂

So sollte man Fragen:

  • Zwingt irgendwen einen (ein meist teures) SUV zu kaufen um im Schnitt ca. 110Kg Lebendgewicht (ca. 1,5 Personen pro Kfz) zu transportieren? Sicher kaum…
  • Ist der Einsatz eines SUV in der Stadt oder allgemein (außer ggf. für Förster, Landwirte und der Gleichen) sinnvoll oder irgendwie nötig bzw. unabdingbar? Eher nicht…
  • Benötigen (die meisten richtigen) SUV sehr viel Stellplatz bzw. Raum der gerade in der Stadt kaum bzw. nur eingeschränkt verfügbar ist? Und anderen dann nicht mehr zur Verfügung steht? Hmmmm… Ja!
  • Braucht ein SUV (meist so 1,6-2,6 Tonnen) mehr Sprit – und erzeugt so mehr Abgase und Feinstaub – als ein Kfz der (unteren) Mittelklasse? Und schädigt er so die Anwohner der Stadt über seine Emissionen mehr als notwendig? Öhmmm… Ja!
  • Sind diese Kisten (SUV) meist so groß und klobig, das Kinder und andere Verkehrsteilnehmer hinter Ihnen verschwinden, sie die Straßen verstopfen und Sichtbeziehungen mehr als nötig (im Vergleich zu ‘normalen’ Pkw) einschränken? Irgendwie schon….

Diese Liste ließe sich sicher noch fortsetzten (Kommentare Willkommen!) und nicht nur auf SUV – sondern auf faktisch alle Kfz anwenden die im Privatbesitz sind. Denn der Einsatz eines Kfz lässt sich fast immer vermeiden bzw. ist fast nie unvermeidbar! Wozu gibt es schließlich Taxis, Car-Sharing, Fahrrad, Füße (die Dinger mit dem Schuh), ÖPVN (Bus, Tram und so), Bahn, etc. pp?

Sie wohnen auf dem Land (extra da hin gezogen wegen der Idylle und der guten Luft?) – arbeiten aber in der Stadt oder 50-100Km entfernt? Ja, dann haben Sie Pech gehabt – denn das Transportproblem wurde von Ihnen ja mit Vorsatz erzeugt – die Nutzung Ihres Kfz war also komplett und den Umständen entsprechend vermeidbar! Haben Sie ggf. keine (Enkel-, Paten-, Groß-,  etc.-)Kinder denen Sie eine bessere (Um-)welt hinterlassen möchten?

Nun wird es aber noch kritischer. Nun gibt es nicht nur die StVO, die gegen die (private) Nutzung von Kfz spricht – nun gibt es ab dem 4.11.2016 auch noch das Völkerrecht! Wie ebenfalls im vorletzten Artikel berichtet hatte Herr Prof. Dr. Hartmut Graßl beim VDW/ASPO Workshop darüber berichtet, das das Paris-Abkommen zum Klimaschutz ab dem 4.11.2016 Völkerrecht wird.

Völkerrecht? Hmm… da war doch was? Ja, Artikel 25 des Grundgesetzes und die Völkerrechtsklausel:

Art. 25: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Ui-Jui-Jui… Völkerrecht steht über Bundesrecht und erzeugt Rechte und Pflichten für alle Bewohner des Bundesgebietes – also auch die Kfz bzw. Autofahrer? Jaja! Und was machen Autos? Die haben meist so ein Rohr wo hinten am Kfz klimaschädliches (und anderes) Zeugs raus kommt… also z.B. CO2, NOx und so.  (Anm.: das war das mit dem Dieselskandal). Keine Panik: Bei den Elektrofahrzeugen kommt der Krams nur irgendwo anders raus – und da in Deutschland der meiste Strom mit Kohle hergestellt wird – ist das keinen Deut besser.

Was machen wir nun? Nach Völkerrecht (also das Pariser Klimaschutzabkommen) machen (mal salopp ausgedrückt) Autos das Klima kaputt – und Deutschland darf das in Summe ab dem 4.11.2016 jedes Jahr ein bisschen weniger (also das Klima kaputt machen). Hmm… ist ja eigentlich vermeidbar, oder? Also einfach nicht Auto fahren – und wenn, dann z.B. so eins das nur 1-3L verbraucht. Gabs mal… so 1999 – aber die Deutschen wollen lieber 140 PS oder so (also im Durchschnitt) um den Bierbauch bewegen zu lassen oder zur Kita zu shutteln.

Jetzt haben wir also die StVO und das Völkerrecht das gegen – zumindest die (massive) private Nutzung – von Kfz sprechen. 45,1 Millionen PKW für ca. 80 Millionen Menschen ist schon eine Hausnummer. Könnten wir da nicht wenigstens stufenweise mit den SUV anfangen? So in etwa ab dem 4.11.2016 mit einem Verkaufs- und Fahrverbot? Dann sofort das Dienstwagenprivileg, bei dem wir Hoch-PS-Dreckschleudern mit bis zu 5,5 Milliarden pro Jahr indirekt subventionieren*!? Dann alles über 1,5 Tonnen, dann alles über 140 PS? und so weiter? Jedes Jahr ein bisschen? Für die Zukunft der Kinder auf der Welt?


* „in der Summe belasten die Steuervorteile den Bundesetat mit bis zu 5,5 Milliarden Euro jährlich, sagt die DUH.

Dieser Beitrag wurde unter Fahrzeuge abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.